Eine Reform der Krankenhausversorgung stellt ein dringliches und weit oben auf der gesundheitspolitischen Agenda stehendes Anliegen dar. Indes stoßen Reformvorhaben auf verfassungsrechtliche Herausforderungen, ist doch die Gesetzgebungszuständigkeit für das Krankenhauswesen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt und die Abgrenzung der Kompetenzräume mit Schwierigkeiten behaftet. Zudem müssen Grundrechtspositionen der Krankenhausträger beachtet werden. Vor diesem Hintergrund entfaltet Ferdinand Wollenschläger den grundgesetzlichen, insbesondere kompetentiellen und grundrechtlichen Rahmen für eine Reform von Krankenhausversorgung und -vergütung. Auf dieser Basis unterzieht er nicht nur die aktuellen Reformvorschläge einer verfassungsrechtlichen Bewertung, vielmehr zeigt er auch weitere Gestaltungsoptionen auf.
ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes.
I. Hintergrund und Kontext1. Gegenstand der Untersuchung2. Hintergrund und ReformvorschlagII. Kompetentieller Rahmen1. Beschränkte Regelungsbefugnis gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG (wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und Regelung der Krankenhauspflegesätze)2. Beschränkte Regelungsbefugnis gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG (Sozialversicherung)3. Kompetenzwidrigkeit des Reformvorschlags4. LösungsmöglichkeitenIII. Grundrechtliche Aspekte1. Sicherstellungsauftrag2. Allgemeine Anforderungen an Planaufnahme- und Vergütungskriterien3. Notwendigkeit von Übergangsregelungen und BestandsschutzIV. Organisatorische Aspekte1. Verlagerung von Entscheidungskompetenzen2. Einbeziehung der kommunalen EbeneV. Zusammenfassung in Thesen
Ulrich M. Gassner, Jens Kersten, Michael Lindemann, Josef Franz Lindner, Henning Rosenau, Birgit Schmidt am Busch, Ulrich Schroth, Ferdinand Wollenschläger