Das Betriebsratsamt ist im Betriebsverfassungsrecht als Ehrenamt ausgestaltet. Dennoch soll der oder die Vorsitzende nach einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2012 betriebsfremden Dritten gegenüber mit dem persönlichen Vermögen haften, wenn der Betriebsrat einen kostenverursachenden Vertrag eingegangen ist und dabei die Grenze des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen überschritten hat. Das löst Irritationen aus: Soll Betriebsratsmitglieder tatsächlich eine schärfere Haftung treffen als die kein Amt bekleidenden Arbeitnehmer, zu deren Gunsten im Innenverhältnis zum Arbeitgeber eine Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs greift? Oder sind die in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze und Wertungen für eine Haftungsbeschränkung im Verhältnis zum Arbeitgeber auf Betriebsratsmitglieder übertragbar?
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 2022 Promotion (Bucerius Law School, Hamburg); Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin; Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht in Berlin.
EinleitungA. Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats I. Überblick über die Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats mit externen Beratern II. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVGIII. Außenrechtsfähigkeit des Betriebsrats für Betriebsratsverträge innerhalb des gesetzlichen WirkungskreisesIV. ErgebnisB. Außenhaftung der Betriebsratsmitglieder für Betriebsratsverträge außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Betriebsrats I. Haftungsgrundlage II. Vorschläge für Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten in der PraxisIII. Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsprivilegierung zugunsten des handelnden BetriebsratsmitgliedsIV. ErgebnisC. Haftungsprivilegierung des Betriebsrats nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung I. Maßstäbe für eine Übertragung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung II. Erweiterung der Rechtsfortbildung der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf Betriebsratsmitglieder III. Auswirkung der Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung auf die Außenhaftung für Betriebsratsverträge bei Überschreiten der ErforderlichkeitsgrenzeIV. ErgebnisZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Thesen