Wie sich die Verwaltung fortgesetzt neuen Lagen gegenübersieht, so ist auch die verwaltungsrechtliche Dogmatik ständig mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, etwa beim Umgang der Verwaltung mit den Unsicherheiten wissenschaftlichen Wissens, unterstreichen das. Neue Erfahrungen und Entwicklungsanstöße müssen aufgefangen und ihrerseits systematisch verarbeitet werden. Eberhard Schmidt-Aßmann untersucht das beispielhaft in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: Rechtsquellen, Rechtsformen, Rechtsschutz und Organisationsrecht. Er zeigt Engführungen der überkommenen verwaltungsrechtlichen Methode auf und arbeitet Reformnotwendigkeiten heraus. Besonderer Wert ist auf die Einbeziehung des Unions- und Völkerrechts unter Einschluss der Erscheinungen des soft law und ihrer unsicheren Bindungsansprüche gelegt. Insgesamt geht es auch in der neuen, wesentlich erweiterten Auflage um das Konzept einer Dogmatik, die die Anforderungen an Stabilität und Flexibilität angemessen balanciert."Allen, die ein ernsthaftes wissenschaftliches Interesse an den Grundfragen der Verwaltungsrechtsdogmatik haben und ihre eigene dogmatische Arbeitsweise schulen und reflektieren möchten, empfehle ich, sich Zeit für eine aufmerksame Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Werk zu nehmen. Was Rechtsdogmatik auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts zu leisten vermag, zeigt dieses Buch. Es gibt nicht viele dieser Art."Christian Bumke DIE VERWALTUNG, 58 (2025), 111
Geboren 1938; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Genf; 1967 Promotion; 1971 Habilitation; 1972 ordentl. Professor für Ãffentliches Recht an der Universität Bochum, seit 1979 an der Universität Heidelberg; Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht; seit 2006 emeritiert.
Wie sich die Verwaltung fortgesetzt neuen Lagen gegenübersieht, so ist auch die verwaltungsrechtliche Dogmatik ständig mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, etwa beim Umgang der Verwaltung mit den Unsicherheiten wissenschaftlichen Wissens, unterstreichen das. Neue Erfahrungen und Entwicklungsanstöße müssen aufgefangen und ihrerseits systematisch verarbeitet werden. Eberhard Schmidt-Aßmann untersucht das beispielhaft in vier zentralen Bereichen der verwaltungsrechtlichen Dogmatik: Rechtsquellen, Rechtsformen, Rechtsschutz und Organisationsrecht. Er zeigt Engführungen der überkommenen verwaltungsrechtlichen Methode auf und arbeitet Reformnotwendigkeiten heraus. Besonderer Wert ist auf die Einbeziehung des Unions- und Völkerrechts unter Einschluss der Erscheinungen des soft law und ihrer unsicheren Bindungsansprüche gelegt. Insgesamt geht es auch in der neuen, wesentlich erweiterten Auflage um das Konzept einer Dogmatik, die die Anforderungen an Stabilität und Flexibilität angemessen balanciert."Allen, die ein ernsthaftes wissenschaftliches Interesse an den Grundfragen der Verwaltungsrechtsdogmatik haben und ihre eigene dogmatische Arbeitsweise schulen und reflektieren möchten, empfehle ich, sich Zeit für eine aufmerksame Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Werk zu nehmen. Was Rechtsdogmatik auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts zu leisten vermag, zeigt dieses Buch. Es gibt nicht viele dieser Art."Christian Bumke DIE VERWALTUNG, 58 (2025), 111
Geboren 1938; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Genf; 1967 Promotion; 1971 Habilitation; 1972 ordentl. Professor für Ãffentliches Recht an der Universität Bochum, seit 1979 an der Universität Heidelberg; Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht; seit 2006 emeritiert.