Die EU-Verbandsklagerichtlinie gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Leitlinien für die Einführung und Ausgestaltung von Verbandsklagen im Kollektivinteresse ab 25. Juni 2023 auf. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, das bestehende Instrumentarium des kollektiven Rechtsschutzes zu überprüfen und um Kollektivklagen auf Abhilfeleistung zu ergänzen, mit denen Individualansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer von qualifizierten Einrichtungen gebündelt geltend gemacht werden können. Alexander Bruns erarbeitet wesentliche Eckpunkte und möglichst klare Konturen einer Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie, die Belange der Rechtsverwirklichung, des Verbraucherschutzes und der in Anspruch genommenen Unternehmen in angemessenen Ausgleich bringt und außerdem dem Gebot der Schonung der Ressourcen der Justiz Rechnung trägt.
Geboren 1966; 1996 Promotion; 2002 Habilitation; Professor für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht an der Universität Freiburg i.Br.
VorwortA. GrundlagenI. Anlass und Gegenstand der UntersuchungI. GrundfragenIII. Grundmodelle kollektiven RechtsschutzesIV. Europarechtliche RahmungV. Gewährleistungen des GrundgesetzesB. Eckpunkte empfehlenswerter AusgestaltungI. AnwendungsbereichII. Zivilprozessuales RechtsschutzverfahrenIII. Prozessuale SystemgerechtigkeitIV. Materiellrechtliche SystemkonformitätV. Dispositionsfreiheit und DispositionsverantwortungC. Ausgestaltung des VerfahrensI. GrundmodellII. Verfahrenseinleitung und VerfahrenskonkurrenzIII. Verfahrensgang, Sachaufklärung und BeweisIV. Prozesserledigung ohne UrteilV. Entscheidung und UrteilswirkungenVI. Prozesskosten und FinanzierungVII. AbhilfeverteilungVIII. Außergerichtlicher KollektivvergleichIX. Einstweiliger RechtsschutzD. Grenzübergreifende Verbandsklagen in der Europäischen UnionI. ÜberblickII. Internationale ZuständigkeitIII. Verfahrenseinleitung und VerfahrenskonkurrenzIV. Anerkennung und VollstreckungE. Gesamtergebnis in ThesenI. GrundlagenII. Eckpunkte empfehlenswerter AusgestaltungIII. Ausgestaltung des VerbandsklageverfahrensIV. Grenzübergreifende Verbandsklagen in der Europäischen Union