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Entscheidungskollisionen, also die Geltung widersprüchlicher Entscheidungen innerhalb einer Rechtsordnung, sind zu vermeiden. Benedikt Wössner widmet sich der Verhinderung von Entscheidungskollisionen durch die Brüssel Ia-VO unter Einbeziehung der Schiedsgerichtsbarkeit. Nach einer Betrachtung der zentralen Begrifflichkeiten zeigt der Autor, dass die Anerkennungsversagungsgründe der Brüssel Ia-VO auch im Verhältnis zu Schiedssprüchen Anwendung finden können. Eine Verfahrenskoordination mit der Schiedsgerichtsbarkeit findet hingegen nur nach nationalem und völkervertraglichem Recht statt - durch künftige Reformen auf europäischer Ebene sollte hier eine Ausweitung erfolgen.
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Oslo und Augsburg; 2018 Erstes Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Augsburg; Rechtsreferendariat am OLG München.
EinführungKapitel 1: Die zentralen Begriffe der Brüssel Ia-VO: Unvereinbarkeit und derselbe Anspruch§ 1 Unvereinbarkeit (Art. 45 Abs. 1 lit. c und d Brüssel Ia-VO§ 2 Derselbe Anspruch i.S.d. Art. 29 Brüssel Ia-VO§ 3 Kernpunktidentität bei Leistungs- und Teilverfahren§ 4 Gesamtergebnis zu Kapitel 1Kapitel 2: Zeitpunkte der Koordination staatlicher Gerichtsverfahren und -entscheidungen§ 5 Zuständigkeitsrecht der Brüssel Ia-VO§ 6 Vor Erlass der ersten Entscheidung: Verhinderung von Parallelverfahren§ 7 Nach Erlass der ersten Entscheidung: Rechtskraftsperre nach nationalem Recht§ 8 Nach Erlass zweier Entscheidungen: Anerkennungsversagung bei Unvereinbarkeit§ 9 Gesamtergebnis zu Kapitel 2Kapitel 3: Berücksichtigung der Schiedsgerichtsbarkeit i.R.d. Litispendenzregeln der Brüssel Ia-VO§ 10 Koordination paralleler Schieds- und staatlicher Gerichtsverfahren durch nationales und staatsvertragliches Recht§ 11 Anwendbarkeit der Art. 29 ff. Brüssel Ia-VOKapitel 4: Schiedsgerichtsbarkeit und Anerkennung von Mitgliedstaatenentscheidungen§ 12 Schiedszuständigkeit als Grund für die Versagung der Anerkennung einer Mitgliedstaatenentscheidung§ 13 Schiedsspruch als Grund für die Versagung der Anerkennung einer MitgliedstaatenentscheidungKapitel 5: Ausblick§ 14 Regelungsmöglichkeiten de lege ferendaErgebnisse in Thesen