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Vorteil einer rechtsklaren Erfassung der Aktivitäten natürlicher Personen in der Gemeinnützigkeitssphäre wäre insbesondere, dass ein solcher Status als partiell gemeinnützige (natürliche) Person je nach Lebensphase mit verschiedener Intensität eingenommen werden könnte und daran entsprechende Förderinstrumente wie z.B.
Cornelius Alders ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Seine Tätigkeitsschwerpunkte finden sich im Steuer- und Erbrecht sowie im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Die Gemeinnützigkeit als Instrument der Gemeinwohlförderung.- Das Dogma der Beschränkung des Gemeinnützigkeitsstatus auf Körperschaften.- Wesensmerkmale einer tätigkeitsbezogenen Gemeinnützigkeitssphäre.- Förderansätze für gemeinnütziges Engagement von Individuen im geltenden Recht.- Die Statusbeschränkung vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.