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BGB grundsätzlich an einer KG als Komplementärin beteiligen, um diese KG zu leiten. Umstritten ist allerdings die Zulässigkeit des Ausmaßes dieser Beteiligung, also wie die Satzung einer solchen Gestions-Stiftung und wie der Gesellschaftsvertrag der KG gestaltet sein muss, damit die Beteiligung der Stiftung als Komplementärin rechtskonform ist.
Alexander Oberdiek war zunächst in der Justiz des Landes Baden-Württemberg als Staatsanwalt tätig und ist vom Justizministerium an die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der EU in Brüssel als Ressortbeauftragter abgeordnet.
Einleitung.- Die Entstehung einer Stiftung & Co. KG,.- Die spezielle Vermögenssicherung der Stiftung & Co. KG in ihrer operativen Phase.- Die Einheits-Stiftung & Co. KG.- Einzelne spezielle Probleme der Governance einer Stiftung & Co. KG.- Unternehmerische Mitbestimmung in der Gestions-Stiftung einer KG?.