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Kindesunterhalt in England

Vom Poor Relief Act 1598 zum Child Support Act 1991

Inbunden, Tyska, 2013

AvMarko Oldenburger

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Das Recht des Kindesunterhalts in England ist dem deutschen Recht in einem wesentlichen Punkt überlegen: Betreuungs- und Versorgungs­leistungen für Kinder erhalten dort eine geldwerte Dimension, indem sie mit dem Barunterhalt saldiert werden. Eingeschlossen sind dabei nicht nur leibliche Kinder, wie in Deutschland, sondern auch Stiefkinder und nicht leibliche Kinder des gemeinsamen Haushalts. Für diese Besonderheit finden sich in der englischen Rechtstradition beachtliche Grundlagen und Vorbilder: Zunächst war es das Armenhilferecht, das Unterhaltspflichten von Ehemännern gegenüber Stiefkindern vorsah, dann folgte Ende des 19. Jahrhunderts das Familienrecht; im Jahr 1991 schließlich wurde durch den Child Support Act erstmals eine unmittelbare monetäre Verknüpfung von Betreuungs- und Barunterhalt ein­geführt. Untrennbar mit dieser Geschichte des Kindesunterhalts von 1598 bis 1991 verbunden ist die ebenfalls von enormen Ungleich­behandlungen geprägte Entwicklung des ehelichen Unterhalts- und Scheidungsrechts mit den Versuchen des Rechts, diese Diskriminie­rungen abzubauen.

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