Del 239

Gesamthand und juristische Person

Inbunden, Tyska, 2019

Av Andreas Dieckmann

3 119 kr

Tillfälligt slut

Neben der juristischen Person verleiht allein die Figur der Gesamthand Menschen die Fähigkeit, im Rechtsverkehr als Gemeinschaft aufzutreten. Die herrschende Meinung sieht in der Gesamthand als "Gruppe" ein Rechtssubjekt, das aber keine juristische Person sein soll. Diese Gruppenlehre führt sich selbst auf Gierkes deutsch-rechtliche Gesamthandslehre im 19. Jahrhundert, am Vorabend des BGB, zurück. Dieser dogmengeschichtliche Ansatz trifft zwar als solcher zu, nicht aber die Schlussfolgerung daraus. Für Gierke war die Gesamthand gerade kein Rechtssubjekt, sondern bloß ein Rechtsverhältnis. Andreas Dieckmann rekonstruiert daher erneut umfassend Gierkes Gesamthandslehre. Dabei bilden Gesamthand und juristische Person als Notwendigkeit den doppelten Gegenstand der Untersuchung, da Gierke seine germanistische Gesamthandsfigur in Auseinandersetzung mit Savignys romanistischer Rechtsfigur der juristischen Person entwickelt hat.

Produktinformation

  • Utgivningsdatum2019-08-28
  • Mått244 x 169 x undefined mm
  • Vikt1 186 g
  • FormatInbunden
  • SpråkTyska
  • SerieJus Privatum
  • Antal sidor667
  • FörlagMohr Siebeck
  • ISBN9783161576522