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Jens Milker analysiert die Leitlinien der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung für Treffer in Ergebnislisten einer Suchmaschine. Dies geschieht im Lichte der neueren Entwicklungen nach der Google-Spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rs. C‑131/12) – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ – und Geltung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018. Der Autor arbeitet die in der Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze sowie deren Reibungspunkte mit unionsrechtlichen Vorgaben heraus und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.
Dr. Jens Milker ist derzeit als Richter beim Verwaltungsgericht Mainz tätig. Er ist Autor von Publikationen zu medien- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
Äußerungsrechtliche Störerhaftung.- Datenschutz: Verfassungsrechtliche Grundlagen und datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.- Das „Recht auf Vergessenwerden“ – Google-Spain-Entscheidung des EuGH.-Bindungswirkung für nationale Gerichte.- Bewertung der neueren Rechtsprechung.