Die Aufhebung Von Schiedsspruechen in Der Icsid-Schiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsinterne Aufhebende Ueberpruefung Internationaler Schiedssprueche Gemaeß Art. 52 Des Uebereinkommens Zur Beilegung Von Investitionsstreitigkeiten Zwischen Staaten Und Privaten Anderer Staaten Von 1965