Das Reichsgesetz Betreffend Die Invaliditäts- Und Altersversicherung Vom 22. Juni 1889
Nebst Sämmtlichen Ausführungs-Verordnungen Der Reichsbehörden Und Der Preußischen Landeszentralbehörden, Sowie Einer Uebersicht Über Die Zuständigen Landesbehörden