Europäisches Verordnungsrecht kann oft nur unter Rückgriff auf nationale Vorschriften durchgeführt werden. In der Anwendung kommt es so zwangsläufig zu einer Verschränkung zwischen europäischer und nationaler Rechtsordnung. Bei Verordnungsnormen stellen sich aufgrund der direkten Anwendbarkeit grundlegend andere Probleme als beim europäischen Richtlinienrecht. Clara Schulze Velmede zeigt die unterschiedliche Problemlage in theoretischer wie in praktischer Hinsicht und untersucht, welche dogmatischen Regeln und rechtstheoretischen Annahmen diesem Ineinandergreifen der Rechtsordnungen zugrunde liegen. Das so entwickelte methodische Grundkonzept für die rechtsordnungsübergreifende Rechtsanwendung wird in einem praktischen Teil anhand ausgewählter Fallbeispiele aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überprüft, was auch genuin datenschutzrechtliche Erkenntnisse zutage fördert.
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster; Rechtsreferendariat am Landgericht Leipzig.
EinleitungA. Rechtsordnungsverschränkung als thematischer Ausgangspunkt der UntersuchungB. Zielsetzung und Gang der DarstellungC. Referenzgebiet Datenschutz-GrundverordnungKapitel 1. Problemstellung, methodische Grundlagen und ThesenA. Problemstellung und UntersuchungsansatzB. Rechtsordnungsverschränkung als das Aufeinandertreffen unterschiedlicher SystemeC. Das Verordnungsrecht als UntersuchungsgegenstandKapitel 2. Elemente einer Methodik zur rechtsordnungsübergreifenden SystembildungA. Auflösung vertikaler NormenkollisionenB. Funktionale Verknüpfung als Ausgangspunkt einer rechtsordnungsübergreifenden RechtsanwendungC. Ergebnis: Erkenntnisse zur Rechtsanwendung i. R. d. Rechtsordnungsverschränkung zwischen mitgliedsstaatlichem Sachrecht und europäischem VerordnungsrechtKapitel 3. Anwendungsbeispiele aus der DSGVOA. Die DSGVO als ReferenzgebietB. AnwendungsbeispieleC. Ergebnis: Erkenntnisse aus der AnwendungThesen