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Die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 erfolgte Internationalisierung sämtlicher Lebensbereiche führt dazu, dass sich in Deutschland vermehrt ausländische juristische Personen betätigen. Inwieweit sie sich dabei auf den Schutz der Grundrechte berufen können, untersucht Hendrik Philip Ehlers de lege lata sowie de lege ferenda. Ausgehend von einer allgemeinen dogmatischen Herleitung der Grundrechtsberechtigung juristischer Personen sowie einer kritischen Beleuchtung des Inländervorbehalts des Art. 19 Abs. 3 GG entwickelt er einen Neuansatz zur Bestimmung der Inlandszugehörigkeit juristischer Personen, nimmt eine differenzierte Betrachtung des Grundrechtskatalogs vor und widmet sich den Besonderheiten einer fremdstaatlichen Beherrschung. Der Autor stellt zahlreiche Bezüge zum einfachen Recht her und berücksichtigt insbesondere den Einfluss des Unions- und Völkerrechts.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Saragossa; 2015 erste juristische Staatsprüfung; Referendariat beim Kammergericht Berlin; 2018 zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei; 2023 Promotion (Münster); Richter in Berlin.
EinleitungA. Kontinuität und Wandel: Das Grundgesetz und der Schutz ausländischer juristischer Personen im Kontext der InternationalisierungB. Erforderlichkeit eines NeuansatzesC. Bedeutung der Grundrechtsberechtigung für die Rechtsstellung ausländischer juristischer PersonenD. Gang der Untersuchung1. Kapitel: Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen nach Maßgabe des Grundgesetzes unabhängig vom InländervorbehaltA. Juristische Personen als Zuordnungssubjekte von GrundrechtenB. Begriff der juristischen PersonC. Wesensgemäße Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische PersonenD. Zwischenergebnisse des 1. Kapitels2. Kapitel: Der Inländervorbehalt des Art. 19 Abs. 3 GGA. Grammatikalische AuslegungB. Systematische AuslegungC. Historische AuslegungD. Teleologische AuslegungE. Zwischenergebnisse des 2. Kapitels3. Kapitel: Die Abgrenzung in- und ausländischer juristischer PersonenA. Kriterium der StaatszugehörigkeitB. Bestimmung der Inlandszugehörigkeit juristischer Personen im Sinne des Art. 19 Abs. 3 GGC. Zulässigkeit einer Berufung juristischer Personen auf die DeutschengrundrechteD. Zwischenergebnisse des 3. Kapitels4. Kapitel: Die Anwendbarkeit einzelner Grundrechte auf ausländische juristische PersonenA. Keine Anwendbarkeit der ihrem Wesen nach nicht auf juristische Personen anwendbaren GrundrechteB. Keine Anwendbarkeit der DeutschengrundrechteC. VerfahrensrechteD. Sonstige GrundrechteE. Zwischenergebnisse des 4. Kapitels5. Kapitel: Die Grundrechtsberechtigung fremdstaatlich beherrschter juristischer PersonenA. Eingrenzung der ProblemstellungB. Rechtsprechung des BundesverfassungsgerichtsC. Kritische WürdigungD. Zwischenergebnisse des 5. Kapitels6. Kapitel: Der Schutz juristischer Personen durch das Primärrecht der Europäischen Union und die Grundrechtsberechtigung nach dem GrundgesetzA. Schutz juristischer Personen durch die GrundfreiheitenB. Schutz juristischer Personen durch das allgemeine DiskriminierungsverbotC. Schutz juristischer Personen durch die Charta der Grundrechte der Europäischen UnionD. Einwirkung des primären Unionsrechts auf die Grundrechtsberechtigung ausländischer juristischer Personen nach dem GrundgesetzE. Zwischenergebnisse des 6. Kapitels7. Kapitel: Der Schutz juristischer Personen durch das Völkerrecht und die Grundrechtsberechtigung nach dem GrundgesetzA. Schutz juristischer Personen durch die Europäische MenschenrechtskonventionB. Schutz juristischer Personen durch sonstige völkerrechtliche VerträgeC. Schutz juristischer Personen durch das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze des VölkerrechtsD. Einwirkung des Völkerrechts auf die Grundrechtsberechtigung ausländischer juristischer Personen nach dem GrundgesetzE. Zwischenergebnisse des 7. KapitelsFazit und rechtspolitischer Ausblick