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Nachdem die BaFin Security Token als Wertpapiere "sui generis" einstufte und dem kapitalmarkt- und prospektrechtlichen Wertpapierbegriff unterstellte, scheinen viele Fragen in diesem Bereich geklärt zu sein. Doch ist die Verwaltungsauffassung dogmatisch überzeugend? Durch eine umfassende Einordnung von Security Token als Wertpapiere im zivil- und aufsichtsrechtlichen Sinne untersucht Maurice Ribak diese Fragestellung. Dabei wird erkennbar, dass das zivilrechtliche Verbriefungserfordernis technisch erfüllt werden kann. Die mit der Verkörperung der Gedankenerklärung erreichten Eigenschaften sind auch außerhalb des eWpG durch die Blockchain und das darin geführte Transaktionsregister abbildbar. Security Token sind mit klassischen Wertpapieren funktional vergleichbar. Damit sind Security Token auch aufsichtsrechtlich als Wertpapiere zu erfassen, denn die Anforderungen des Wertpapierbegriffs der MiFID II-Richtlinie sollen einen effektiven Handel sicherstellen. Dies gewährleistet die zivilrechtliche Erfassung von Security Token.
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie Københavns Universitet; 2019 Erste juristische Prüfung; wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Kammergericht.
Einleitung§ 1 Einführung in die Themenstellung§ 2 Gang der UntersuchungKapitel 1: Blockchain-Technologie und Security Token Offerings§ 3 Die Blockchain im Vergleich bisheriger Ledger-Ansätze§ 4 Transaktionsabwicklung innerhalb des Blockchain-Netzwerkes§ 5 Security Token OfferingsKapitel 2: Wertpapierrecht und zivilrechtliche Erfassung von Security Token§ 6 Wertpapiere im zivilrechtlichen Sinne§ 7 Elektronische Wertpapiere nach dem eWpG§ 8 Security Token als Wertpapiere im zivilrechtlichen Sinne§ 9 Keine tatsächliche Erfassung von (Token-)Transaktionen als RealaktKapitel 3: Kapitalmärkte und Wertpapiere i.S.d. Prospektrechts§ 10 Kapitalmärkte und Wertpapiere§ 11 Gesetzliche Grundlagen des Wertpapierbegriffs i.S.d. ProspektVO§ 12 Formelle Kriterien des prospektrechtlichen Wertpapierbegriffs§ 13 Materielles Kriterium des prospektrechtlichen WertpapierbegriffsKapitel 4: Security Token als Wertpapier i.S.d. ProspektVO§ 14 Auffassung der BaFin zur Wertpapiereigenschaft von Security Token§ 15 Security Token als prospektrechtliche WertpapiereKapitel 5: Primärmarktpublizität bei Security Token Offerings§ 16 Prospektpflicht bei Security Token OfferingsThesenförmige Zusammenfassung