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"Blackbox", "Opazität" oder "Intransparenz" - der Technologie des maschinellen Lernens ist Nichtwissen inhärent. Aus dieser soziologisch geprägten analytischen Perspektive bringt Iva Kostov verschiedene soziale Praktiken und technologische Eigenschaften bei maschinellem Lernen auf einen gemeinsamen Nenner und untersucht ihre Bedeutung für das Recht. Dies erfolgt unter Bezugnahme auf einen für die Analyse der Thematik besonders anschlussfähigen Bereich sicherheitsbehördlicher Tätigkeit. Unter Systematisierung der verschiedenen interdisziplinären Diskussionen entwickelt sie eine für das Recht produktive Typologie verschiedener Nichtwissensausprägungen, arbeitet die jeweils maßgeblichen rechtlichen Fragestellungen heraus und zeigt Mechanismen zum Umgang damit auf. Zugleich entlarvt sie einige vieldiskutierte Themen als rechtlich irrelevante Scheinprobleme.
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
A. EinführungI. ForschungsfrageII. ForschungsstandIII. Zu Nichtwissen als Ausgangspunkt der FragestellungIV. Das Sicherheitsrecht als ReferenzfeldV. Gang der UntersuchungB. Regelungsstrukturen der FluggastdatenverarbeitungI. RechtsrahmenII. Institutioneller RahmenIII. Wissensgenerierung und KomplexitätsbewältigungC. Technologischer RahmenI. MusterII. Annäherung an die einschlägigen technologischen AnsätzeIII. Theoriegeleitete AnsätzeIV. Ansätze des maschinellen LernensV. Kombination theoriegeleiteter und lernender AnsätzeD. Intendiertes NichtwissenI. Nichtwissen bei SystemoutsidernII. Nichtwissen bei SysteminsidernIII. ErgebnisE. Unabsichtliches NichtwissenI. Komplexitätsbedingtes NichtwissenII. Korrelationsbedingtes (Nicht)WissenIII. ErgebnisF. Rechtliche Bedeutung von Nichtwissen bei maschinellem LernenI. Zusammenfassung der ErgebnisseII. Bedeutung für weitere sicherheitsbehördliche EinsatzkonstellationenIII. Anschlussfähigkeit für sonstige behördliche EinsatzbereicheG. Ausblick