Kooperationen von Hochschulen mit privaten Förderern sind weit verbreitet und werden gerade in Fächern, in denen hoher Finanzbedarf mit praktischer Verwertbarkeit zusammenfällt, unter dem Druck zur Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten weiterhin zunehmen. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind bislang jedoch weitgehend ungeklärt geblieben. Klaus Ferdinand Gärditz untersucht anhand praktischen Fallmaterials die rechtlichen Grenzen von Hochschulkooperationen, die sich namentlich aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit ergeben. Die Schutzverantwortung für eine freie Wissenschaft gebietet Vorkehrungen, die eine verlässliche, unabhängige und glaubwürdige Forschung an staatlichen Hochschulen sicherstellen. Zugleich wird untersucht, inwiefern sich die notwendige Transparenz, die eine glaubwürdige Wissenschaft benötigt, flankierend durch Informationsfreiheits- und Pressauskunftsansprüche durchsetzen lässt.
ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste und seit August 2020 Mitglied der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.