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Wenn geprüft wird, ob staatliche Maßnahmen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar seien, geht es meist hauptsächlich um die Frage, ob Unterschiede zwischen den Ungleichbehandelten die ungleiche Behandlung rechtfertigten. Diese Fragestellung ist wichtig, aber unzureichend, um die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit Art. 3 Abs. 1 GG umfassend bewerten zu können. Es gibt Ungleichbehandlungen, die nicht mit Unterschieden gerechtfertigt werden können, sondern allein mit anderen Rechtfertigungsgründen. In solchen Fällen trifft die übliche Kurzformel des allgemeinen Gleichheitssatzes, wonach wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden müsse, nicht zu. Lucas Erxleben zeigt, unter welchen Voraussetzungen vorfindlich Gleiche ungleich behandelt werden dürfen und wie staatlicherseits zwischen ihnen auszuwählen ist.
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld; 2021 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Universität Bielefeld; 2025 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld.
A. Forschungsfrage und GrundlagenI. Eine Frage von unterschätzter Bedeutung - II. Beispiele für den Untersuchungsgegenstand - III. Rechtstheoretisches Vorverständnis und methodologische Folgerungen - IV. Materiellrechtliche Vorannahme: Bestehen einer freiheitsgrundrechtlichen Schutzdimension - V. Begriffsbestimmungen: „Konflikte" und „Kollisionen" im rechtstheoretischen und grundrechtsdogmatischen Zusammenhang - VI. (Vermeintliche) Spannungen zwischen Freiheit und Gleichheit - VII. Verortung der Forschungsfrage in der Normstruktur von Art. 3 Abs. 1 GG - VIII. Gang der weiteren UntersuchungB. Entstehungsgeschichtliche Hinweise auf den Inhalt des allgemeinen GleichheitssatzesI. Wer wird als Verfassungsgeber angesehen? - II. Entwurfsfassungen des heutigen Art. 3 Abs. 1 GG - III. Hinweise aus den Beratungen des Parlamentarischen Rats - IV. Entstehungsgeschichtliche Hinweise neben den Beratungen des Parlamentarischen RatsC. Zusammenführung von entstehungsgeschichtlichem Befund und gegenwärtigem Stand der Wissenschaft: Wertungsmaßstab der UngleichbehandlungsrechtfertigungI. Wertungsquellen - II. „Gegengewichte" zur schweren Handhabbarkeit des Maßstabs - III. Vorschlag für den RechtfertigungsmaßstabD. Die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen vorfindlich GleicherI. Keine Rechtfertigung aufgrund vorfindlicher Unterschiede - II. Legitimer Zweck der Ungleichbehandlung - III. Rechtfertigungskraft des Ungleichbehandlungszwecks für die Ungleichbehandlung - IV. Auswahl anhand eines erlaubten UnterscheidungskriteriumsE. Einfluss „außergrundgesetzlicher" Normen auf die ForschungsfrageI. Unionsrecht - II. Völkerrecht - III. Einfaches nationales Recht - IV. „Fremdes ,Recht'" - V. ZwischenergebnisF. Zusammenfassung der wichtigsten Forschungsergebnisse