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Vernetzte Autonomie

Die infrastrukturelle Dimension der informationellen Selbstbestimmung

Häftad, Tyska, 2026

AvMaximilian Petras

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Digitale Grundrechte benötigen eine andere Grundrechtstheorie. Gerade die informationelle Selbstbestimmung vereinzelt das Grundrechtssubjekt, obwohl digitale Interaktionen in Netzwerken stattfinden. Grundrechtlicher Schutz scheitert an der horizontalen und intertemporalen Verknüpfung von Datenbeständen durch mächtige Plattformen. Eine erst nachträgliche Herstellung der „Gemeinschaftsbezogenheit" reicht nicht aus. Auch die objektive Dimension der informationellen Selbstbestimmung bindet sich durch Vorstellungen individueller Subjektivität. Alternative Grundrechtstheorien mit institutionellen Elementen weisen den Weg zu einer infrastrukturellen Dimension der informationellen Selbstbestimmung. Über Konnektionsnormen wirken subjektive Rechte schrittweise transformativ. Zugangsrechte erhalten eine teilhaberechtliche Komponente. Das „Recht auf Vergessen" findet seine institutionelle Gestalt in einem Recht auf Entnetzung. Vorbild dieser Grundrechtstheorie ist die Relationalität der digitalen Commons. Anstelle der Gegenüberstellung von Grundrechtssubjekt und Gemeinschaft agieren Individuen in vielen digitalen Gemeinschaften zugleich und prägen sie durch ihre Teilhabe. Algorithmen und Daten werden in ihnen bereits jetzt transsubjektiv geschaffen und instandgehalten. Der Staat hat dabei eine Infrastrukturverantwortung, die gesellschaftliche Aushandlungsprozesse unterstützt, ohne sie zu vereinnahmen: Hier zeigt sich eine dezentrale Facette der Debatten um „digitale Souveränität". Vernetzte Autonomie beschreibt eine Grundrechtssubjektivität, die Freiheit in digitalen Zusammenhängen immer noch möglich machen könnte.

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