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Auch wenn es Darstellungen des Sexuellen in unterschiedlichen Kulturen zu unterschiedlichen Zeiten gibt, ist Pornographie ein Begriff der westlichen modernen Welt. Er wird wesentlich durch rechtliche Verbote geformt, die traditionell dem Schutz der Sittlichkeit dienen. Anja Schmidt versucht, das Pornographiestrafrecht konsequent am Maßstab der Gewährleistung sexueller Selbstbestimmung zu hinterfragen. Sie zeigt, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung das Herstellen und Nutzen sexualbezogener Inhalte umfasst, dieses Recht dadurch aber auch auf schwerwiegende Weise verletzt werden kann. Die Autorin schlägt vor, die strafrechtliche Regelung sexualbezogener Inhalte neu zu ordnen, wobei sie zwischen der Wahrnehmung sexuell expliziter Inhalte, bildbasierter sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und der Ausbeutung bei der Herstellung sexuell expliziter Inhalte unterscheidet.
Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig; 2011 Promotion (Leipzig); 2017-22 Leiterin des DFG-Forschungsprojektes "Pornographie und sexuelle Selbstbestimmung"; 2023 Habilitation (Halle-Wittenberg); Gast- und Vertretungsprofessuren an der Philipps-Universität Marburg, der Freien Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Vertretung der Professur für Strafrecht an der Leuphana Universität Lüneburg.
A. Einleitung I. AusgangspunktII. FragestellungIII. Verortung innerhalb des Paradigmenwechsels der PornographieforschungIV. Forschungsstand zur strafrechtlichen Regulierung von PornographieV. Methodik der UntersuchungVI. Gang der UntersuchungVII. Zentrale BegriffeB. PornographieI. Was eigentlich ist Pornographie?II. Phänomene der GegenwartIII. Das PornographiestrafrechtIV. Strafrechtliche PornographiebegriffeV. Weitere strafrechtliche Verbote in Bezug auf sexualbezogene InhalteVI. Sexualbezogene Inhalte statt PornographieC. Sexuelle SelbstbestimmungI. SexualitätII. Sexualität und RechtIII. Recht auf sexuelle SelbstbestimmungIV. Erste Überlegungen zu einer Systematik der strafrechtlichen Regulierung des Herstellens und Nutzens sexualbezogener InhalteD. Unbefugtes Herstellen und Nutzen von Inhalten, die eine andere Person sexualbezogen wiedergebenI. Recht einer Person auf das selbstbestimmte Herstellen und Nutzen von Inhalten, die sie sexualbezogen wiedergeben.II. Erscheinungsformen des unbefugten Herstellens und Nutzens persönlicher sexualbezogener InhalteIII. StrafwürdigkeitIV. Kritik des geltenden RechtsV. Leitlinien für die rechtliche RegulierungE. Gefährliche Einflüsse sexualbezogener InhalteI. Einordnung empirischer Forschung zu Wirkung und Nutzung von sexuell expliziten InhaltenII. Schutz Minderjähriger vor den Einflüssen sexuell expliziter InhalteIII. Schutz vor sexueller Gewalt aufgrund der Nutzung sexuell expliziter InhalteIV. Schutz vor geschlechterstereotypen FremdzuweisungenF. Aufdrängen sexualbezogener Inhalte als eine Form sexueller BelästigungI. Verletzung des Rechts, unter bestimmten Umständen nicht mit Sexualität konfrontiert zu werden, als sexuelle BelästigungII. Empirische DatenIII. StrafwürdigkeitIV. Kritik des geltenden RechtsV. Leitlinien für die rechtliche RegulierungG. Zusammenfassung: Neuordnung des Strafrechts hinsichtlich sexualbezogener Inhalte I. Von Pornographie zu sexualbezogenen InhaltenII. Konkretisierung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung hinsichtlich sexualbezogener InhalteIII. Unbefugtes Herstellen und Nutzen von Inhalten, die eine andere Person sexualbezogen wiedergebenIV. Gefährliche Einflüsse sexuell expliziter Inhalte auf die Nutzer:innenV. Aufdrängen sexualbezogener Inhalte als eine Form sexueller BelästigungVI. Fazit: Neuregelung von Straftatbeständen in Bezug auf sexualbezogene Inhalte innerhalb des Sexualstrafrechts unter Verzicht auf den Begriff der Pornographie