Die mittelbare Drittwirkung der Meinungsfreiheit in Öffentlichkeiten der digitalen Gesellschaft. Eine verfassungsrechtliche, rechtsvergleichende und interdisziplinäre Analyse
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Digitale Diskursräume sind aus dem Alltag vieler nicht mehr wegzudenken. Diese Räume werden von Informationsintermediären organisiert und moderiert. Die Moderation nutzergenerierter Inhalte geht mit wichtigen, grundrechtssensiblen Entscheidungen einher. Insbesondere die Realisierung der Meinungsfreiheit steht dabei im Fokus. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich daher die zentrale Frage nach der Reichweite einer Grundrechtsbindung privater Akteure. Traditionellerweise wird auf die seit jeher kontrovers diskutierte Lehre der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten Bezug genommen. Amélie Heldt widmet sich den Rahmenbedingungen der Kommunikation in digitalen Öffentlichkeiten, untersucht aus verfassungsrechtlicher, rechtsvergleichender und interdisziplinärer Perspektive den Prozess der Inhaltemoderation und schlägt eine Feinjustierung der Lehre der mittelbaren Drittwirkung vor.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in Paris, Potsdam und Hamburg (Promotion); Design-Thinking-Studium in Potsdam; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut; Assoziierte Forscherin am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft; Fellowships an der University of Haifa, Yale Law School, Weizenbaum-Institut; Referentin für Grundsatzfragen der Digitalpolitik im Bundeskanzleramt.
EinleitungA. Einführung in das ThemaB. Fragestellung und Gang der UntersuchungTeil 1: Theoretischer TeilKap. 1. Die Lehre der mittelbaren DrittwirkungA. Die Genese der mittelbaren Drittwirkung in der RechtsprechungB. Jüngere Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfGC. Die Meinungsfreiheit und ihre AusstrahlungswirkungD. Bewertung und ZwischenergebnisKap. 2. Die mittelbare Drittwirkung im RechtsvergleichA. Einleitung: Die USA als VergleichslandB. Funktionales Äquivalent: Die state action doctrineC. Intermediäre als neue Akteure in der Free Speech InfrastrukturKap. 3. Meinungsfreiheit als Teilnahme am kommunikativen Geschehen - Erkenntnisgewinn durch InterdisziplinaritätA. Einleitung: Das Leitbild des öffentlichen Forums B. ÖffentlichkeitstheorienC. Öffentlichkeit und Kommunikation im InternetD. Zwischenergebnis aus theoretischer PerspektiveTeil 2: Anwendungsbezogener TeilKap. 4. Soziale Netzwerke und die Kontrolle über digitale KommunikationA. Untersuchungsobjekt: soziale NetzwerkeB. Teilöffentlichkeiten innerhalb sozialer NetzwerkeC. Soziale Netzwerke im GrundrechtsgefügeD. FazitKap. 5. Inhaltemoderation und die intensivere Drittwirkung A. Sachverhalt: Inhaltemoderation auf sozialen NetzwerkenB. Rechtliche BewertungC. FazitZusammenfassungA. Kapitel 1: Die Lehre der mittelbaren DrittwirkungB. Kapitel 2: Die mittelbare Drittwirkung im RechtsvergleichC. Kapitel 3: Meinungsfreiheit als Teilnahme am kommunikativen Geschehen - Erkenntnisgewinn durch InterdisziplinaritätD. Kapitel 4: Soziale Netzwerke und die Kontrolle über digitale KommunikationE. Kapitel 5: Inhaltemoderation und intensivere DrittwirkungAusblickA. Wiederherstellung entfernter Nutzerinhalte B. Schutz für Daten und automatisierte KommunikationC. Automatisierung der InhaltemoderationD. Verlagerung öffentlicher KommunikationE. Privatisierte Anwendung der intensiveren DrittwirkungF. Intensivere Drittwirkung im globalen KontextEnglish SummaryA. Research QuestionB. FindingsC. A more intensive horizontal effect: Main featuresD. OutlookLiteraturverzeichnis