Beställningsvara. Skickas inom 3-6 vardagar. Fri frakt för medlemmar vid köp för minst 249 kr.
Die alte Fassung der EuGVVO knüpfte die Verfahrenskoordination an die Reihenfolge der Verfahrenseinleitungen an. Dies ermöglichte Torpedoklagen, also Verfahrensblockaden durch Klagen vor unzuständigen und langsam arbeitenden Gerichten. Zur Vermeidung dieses Problems knüpft die neue Fassung der EuGVVO die Verfahrenskoordination vorrangig an ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen an. Vor diesem Hintergrund untersucht Lino Bernard umfassend die Auswirkungen von Gerichtsstandsvereinbarungen auf die Koordination paralleler Verfahren im Rahmen des Europäischen Zivilverfahrensrechts. Er betrachtet das gesamte System der EuGVVO, ihr Zusammenspiel mit anderen Rechtsinstrumenten sowie die Beachtung drittstaatlicher Verfahren. Dabei entwickelt er eine Vielzahl an konkreten Lösungsvorschlägen de lege lata und de lege ferenda.Die Arbeit wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung 2025 ausgezeichnet.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Mainz und Marburg; 2017 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität Mainz; 2024 Promotion (Mainz); Rechtsreferendariat am Landgericht Mainz.
EinleitungTeil 1: Grundlagen§ 1 EuGVVO§ 2 Verfahrenskoordination§ 3 GerichtsstandsvereinbarungenTeil 2: Verfahrenskoordination§ 1 Voraussetzungen für die Verfahrenskoordination§ 2 Koordination paralleler Verfahren§ 3 Koordination sukzessiver Verfahren§ 4 Koordination nicht koordinierter VerfahrenTeil 3: Gerichtsstandsvereinbarungen§ 1 Anwendungsbereich von Art. 25 EuGVVO§ 2 Zulässigkeit§ 3 Voraussetzungen§ 4 WirkungenTeil 4: Torpedoklagen§ 1 Torpedoklagen§ 2 Keine Möglichkeit der Entschärfung von TorpedoklagenTeil 5: Art. 31 Abs. 2–4 EuGVVO§ 1 Genese§ 2 Grundkonzeption und allgemeine Bewertung§ 3 Voraussetzungen§ 4 VerfahrenskoordinationTeil 6: Art. 31 Abs. 2–4 EuGVVO im Detail§ 1 Prüfungskompetenz des erstangerufenen Gerichts§ 2 Ausschließlichkeit der Gerichtsstandsvereinbarung§ 3 Notwendigkeit der Anrufung eines zweiten Gerichts§ 4 Schwächere Parteien§ 5 Rügelose Einlassung§ 6 Widersprüchliche Gerichtsstandsvereinbarungen§ 7 Zuständigkeit gem. Art. 24 EuGVVO§ 8 VerfahrenskoordinationTeil 7: Sonstiger Einfluss von Art. 31 Abs. 2–4 EuGVVO§ 1 Im Zusammenhang stehende Verfahren§ 2 Anti-suit injunction§ 3 Schadensersatzanspruch§ 4 AnerkennungsversagungTeil 8: Art. 31 Abs. 2–4 EuGVVO und andere Übereinkommen§ 1 Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen§ 2 Lugano-Übereinkommen§ 3 Weitere vorrangige ÜbereinkommenTeil 9: Drittstaatliche Verfahren§ 1 Beachtung drittstaatlicher Verfahren§ 2 Mitgliedstaatliche Gerichtsstandsvereinbarung§ 3 Drittstaatliche GerichtsstandsvereinbarungZusammenfassung der Ergebnisse