Del 14 - Ius Romanum
Servus communis und Noxalhaftung
Zugleich ein Beitrag zum Verständnis der Teilungsklagen des römischen Rechts
Häftad, Tyska, 2025
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Fri frakt för medlemmar vid köp för minst 249 kr.Die deliktische Noxalhaftung ist eine eigentümliche Erfindung der Römer. Hat ein Sklave ein Delikt begangen, kann der haftende Eigentümer zwischen einer Bußzahlung und der Übereignung des Täters an den Geschädigten wählen. Armin Heßelschwerdt untersucht die Rechtsprobleme, welche entstehen, wenn dieser Sklave als servus communis im Miteigentum mehrerer steht: Im Außenverhältnis haftet jeder Miteigentümer dem Geschädigten mit den Noxalklagen in solidum; unter den Miteigentümern findet ein Ausgleich mit den Teilungsklagen statt. Richtet sich das Delikt gegen einen der Miteigentümer, kann der Geschädigte keine Noxalklage anstellen; deren Funktion erfüllen die Teilungsklagen. Diese beiden Haftungsprinzipien erklärt der Autor dahingehend, dass sie ihren Ursprung im altrömischen consortium ercto non cito haben. Im klassischen römischen Recht dürften zudem praktische Gründe für ihre Beibehaltung gesprochen haben.
Produktinformation
- Utgivningsdatum2025-04-01
- Mått155 x 231 x 12 mm
- Vikt317 g
- FormatHäftad
- SpråkTyska
- SerieIus Romanum
- Antal sidor194
- Upplaga25001
- FörlagMohr Siebeck
- ISBN9783161640070