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Bis heute sind Mehrpersonenverhältnisse im Schiedsverfahren mit Rechtsunsicherheit behaftet. Das deutsche Schiedsverfahrensrecht hilft hier nur wenig weiter, ist es doch in seinem subjektiven Anwendungsbereich auf einen Parteienrechtsstreit begrenzt. Daher obliegt es den Nutzern der Schiedsgerichtsbarkeit, eigene Bestimmungen zu treffen, um darüberhinausgehende Konstellationen abzubilden. Dafür muss eine bislang zu wenige beachtete Dimension in den Vordergrund gerückt werden: die verfassungsrechtliche. Sie bildet nicht nur den Grundstein für die Legitimation des deutschen Schiedsverfahrensrechts, das privatem Schiedsverfahren und Schiedsspruch verbindliche Wirkungen zuspricht, sondern erst recht für jede Erweiterung seiner Bestimmungen. Wie sich dies auf die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Abbildung von Mehrpersonenverhältnissen im Schiedsverfahren auswirkt, ist Gegenstand dieser Arbeit.
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Goethe Universität Frankfurt; 2017 Erstes Juristisches Staatsexamen; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main; 2019 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2023 Promotion; Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.
Kapitel 1: EinleitungA. ArbeitsthesenB. Methodik und Gegenstand der UntersuchungC. Gang der UntersuchungKapitel 2: Was legitimiert die Schiedsgerichtsbarkeit? Kritische Würdigung eines altbekannten LösungsansatzesA. Der Schiedsspruch zwischen privatrechtlichem Vergleich und staatlichem Urteil - eine StandortbestimmungB. Folgen der Einräumung prozessualer Wirkungen für die SchiedsgerichtsbarkeitC. Die verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien als Kern der LegitimationsfrageD. Eigener Lösungsansatz: Ergänzung der Legitimationsfrage um die Trias rechtsstaatlicher VerfahrensgarantienKapitel 3: Erfüllt das deutsche Schiedsverfahrensrecht seine verfassungsrechtlichen Anforderungen? Untersuchung des staatlichen KontrollsystemsA. Das Regelungsgefüge aus Verpflichtungs- und Kontrollnormen für das laufende SchiedsverfahrenB. Das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren als abschließende KontrollinstanzC. Ergebnis: Grundsätzlich ausgewogenes staatliches Kontrollsystem vorhandenKapitel 4: Subjektive Begrenzung des deutschen Schiedsverfahrensrechts? Zur Erweiterbarkeit des Zehnten Buchs der ZPOA. Subjektive Begrenzung des Zehnten Buchs der ZPOB. Aufstellen von Anforderungen an eine subjektive Erweiterung mittels VerfahrensvereinbarungC. Eigener Lösungsansatz: Leitlinien für eine subjektive Erweiterung des gesetzlichen Regelungsmodells mittels VerfahrensvereinbarungKapitel 5: Möglichkeiten einer subjektiven Erweiterung des deutschen Schiedsverfahrensrechts mittels VerfahrensvereinbarungA. Mehrparteienmodelle im Sinne der ersten FallgruppeB. Drittbeteiligungsmodelle im Sinne der zweiten FallgruppeC. Ergebnis: Leitlinien für eine rechtssichere subjektive Erweiterung des deutschen Schiedsverfahrensrechts praktisch einsetzbarKapitel 6: Subjektive Erweiterbarkeit des deutschen Schiedsverfahrensrechts im Falle einer Rechtsnachfolge?A. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für die Wirkungserstreckung auf den RechtsnachfolgerB. Vorprozessualer Eintritt der RechtsnachfolgeC. Eintritt der Rechtsnachfolge während des laufenden SchiedsverfahrensD. Eintritt der Rechtsnachfolge nach Erlass des SchiedsspruchsE. Ergebnis: Klare und verfassungskonforme gesetzliche Grundlagen für die schiedsverfahrensrechtliche Rechtsnachfolge erforderlichKapitel 7: Schlussthesen