Das islamische Recht gilt vielen als Beispiel heilloser Inkohärenz - Max Weber hielt es schlicht für irrational. Die Systematik und Kohärenz des islamischen Rechts erschließt sich nur, wenn man die spezifisch methodischen Probleme versteht, die mit seiner ihm eigenen Offenbarungsbasiertheit und -gebundenheit einhergehen. Einen solchen Versuch unternimmt Rike Sinder, indem sie die Entwicklung islamischrechtlicher Billigkeit ( istiḥsān, dt. etwa "Für-gut-Halten") zwischen dem 2./8. sowie dem 8./14. Jahrhundert untersucht. Sie zeigt auf, dass das Rechtsinstitut des istiḥsān in dieser Zeit als Motor der Systematisierung islamischen Rechtsdenkens fungierte. An ihm lässt sich ein beispielloser Strukturwandel nachvollziehen, der als Systematisierung, d. i. als Errichtung eines autopoietischen Systems, begriffen werden kann. Zugleich manifestiert sich in ihm ein teleologisches Naturrechtsdenken in aristotelischer Tradition. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass das Recht kohärent sei, also Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandele.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften, der Wissenschaftlichen Politik und der Islamwissenschaft in Freiburg im Breisgau, Grenoble und Damaskus; Visiting Scholar an der University of Cambridge; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Karlsruhe; 2020 Promotion (Freiburg i.Br.); 2025 Habilitation ebenda; Lehrstuhlvertretung an der Freien Universität Berlin.