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Ist die Demokratie das "Schmerzenskind" der Staatsrechtslehre? Volker Neumann beantwortet diese Frage anhand von fünf Epochen deutscher Staatlichkeit: Deutscher Bund/Vormärz, Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Regime und Bundesrepublik. Dabei klärt er, was die zeitgenössischen Staatsrechtslehrer unter Demokratie und benachbarten Themen wie Volkssouveränität, Repräsentation und Parteienstaat verstehen. Wichtige Vorgaben leistet das schweizerische Staatsrecht. Ein politisches System verdient den Ehrentitel "Demokratie", wenn die Ausübung von Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückgeführt werden kann. Was aber ist der Volkswille? Die vielfältigen Antworten lassen sich zwei Richtungen zuordnen: Die erste behauptet, der Volkswille sei eine vorausgesetzte Idee, die nicht - wovon die zweite Richtung ausgeht - durch Abstimmungen ermittelt werden kann. Um diesen Richtungsstreit geht es im Kern auch in der Debatte um die demokratische Legitimation der Europäischen Union.
Geboren 1947, bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2012 Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Staatstheorie, zuletzt an der Humboldt-Universität zu Berlin.