Studien zu einer Theorie der Gesetzgebung
Häftad, Tyska, 2012
Av J. Rödig, E. Altmann, E. Baden, H. Kindermann, R. Motsch, K. Pohl, G. Thieler-Mevissen
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- Utgivningsdatum2012-06-28
- Mått170 x 244 x 43 mm
- Vikt1 340 g
- FormatHäftad
- SpråkTyska
- Antal sidor766
- FörlagSpringer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG
- ISBN9783642521911
Tillhör följande kategorier
- Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Zusammenfassung.- I. Funktionen des juristischen Gesetzesbegriffes.- II. Der zeitgenössische Gesetzesbegriff im Spannungsfeld unzeitgemäßer Assoziationen.- III. Die zeitgenössische Lehre vom Gesetz im Schatten eines logisch unkontrollierten Allgemeinbegriffes.- IV. Zur Möglichkeit einer materialen Bestimmung des Allgemeinheitskriteriums.- V. Einige Folgerungen.- Gesetzgebungsverfahren.- Charakteristische Merkmale schwedischer Gesetzgebung.- Vorparlamentarisches und parlamentarisches Verfahren der Rechtsetzung in der Schweiz.- Das Gesetzgebungsverfahren im Kongreß der Vereinigten Staaten. Theorie und Praxis.- Die Verteilung der Regelungslast zwischen Gesetz und Verordnung nach den Artikeln 34 und 37 der französischen Verfassung von 1958.- Gesetzesvorbereitung in England. Hinweise zur Arbeitsweise des Parliamentary Counsel Office mit Bemerkungen zur formalen Seite der Gesetzgebung.- System und formelle Theorie der Gesetzgebung in Japan.- Allgemeine Gesetzgebungsprobleme aus der Sicht der schweizerischen Bundesverwaltung.- Parlamentsreform und Gesetzgebung. Überlegungen zur Neubestimmung der Gesetzgebungskompetenz des Parlaments aufgrund der schweizerischen Verhältnisse.- Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages — ein Gesetzgebungshilfsdienst?.- Gesetzgebungstechnik.- Legistische Richtlinien in Österreich.- Richtlinien der Gesetzestechnik in Bund und Kantonen.- Die Verweisungstechnik im System horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung.- Verweisung und Grundgesetz.- Die Bezugnahme in nebenstrafrechtlichen Rechtssätzen.- Ein Ansatz zur Explizierung gesetzlicher Strukturen.- Die Fiktion als Gegenstand der Gesetzgebungslehre.- Verschiedene Funktionen von Präambeln.- Die Verwendung AllgemeinerTeile oder allgemeiner Vorschriften in der neueren Gesetzgebung.- Beobachtungen zur Gesetzestechnik im 19. Jahrhundert — dargestellt insbesondere an der Frage der Legaldefinitionen.- Für eine eigenständige Begriffsbildung bei der internationalen Vereinheitlichung des Privatrechts.- Zum Regelungsgehalt von Gesetzgebungsmaterialien.- Aspekte des Lückenproblems in der Gesetzgebungstheorie.- Können Gesetzestexte verständlicher formuliert werden?.- Planungs- und entscheidungstheoretische Hilfsmittel.- Grundvorstellungen zur Entscheidungsplanung.- Die Zielverwirklichungstechnik in der Gesetzgebungslehre. Vorüberlegungen zu einem Allgemeinen Teil.- Möglichkeit einer Verwendung normentheoretischer Analysen für die Gesetzgebung.- Wertabwägung und Grenznutzentheorie.- Computersimulationen zur Vorbereitung sozialpolitischer Entscheidungen in der BRD.- Computerunterstütztes Planspiel zur Erprobung von Gesetzentwürfen — am Beispiel des Datenschutzkonfliktes.- Gesetz als Ergebnis von Entscheidungsprozessen.- Erfahrungen mit Gesetzen.- Rechtliche Regelungen als Resultat gesellschaftlicher Konflikte, dargestellt an zwei Beispielen aus der Entstehungsgeschichte des BGB.- Ursachen suboptimaler Rechtsnormen. — Aufgezeigt an Beispielen aus der (Agrar-)Sozialpolitik.- Formallogische Hilfsmittel.- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Logische Fragen der Gesetzgebungstechnik.- Methode zum Beweis von Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit für Gesetze.- Maschinelles Testen juristischer Axiomensysteme.- Zur Konstruktion gesetzlicher Entscheidungsanweisungen.- Automation bei Gesetzgebung und Dokumentation.- Automationsgerechte Rechtssetzung im Rahmen der Gesetzgebungstheorie.- Automationsgerechte Rechtssetzung aus der Sicht derDatenverarbeitung.- Bemerkungen zu EDV-gestützter Rechtssetzung und -anwendung.- Ein schwedisches System für Gesetzgebungsverfahren und Judikatur.- Richterrecht und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.- Nachwort. H. FIEDLER.
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