Aus den Rezensionen:"… Verdienstvoll ist, dass die Autoren neben der Ärzte-ZV auch die Zahnärte-ZV mit-kommentiert haben ... Ausgesprochen instruktiv ist die Darstellung des Nachbesetzungsverfahrens. Für den rechtsberatenden Anwalt sind die praktischen Hinweise zur Vorbereitung der Sitzung des Zulassungsausschusses außerordentIich hilfreich. … Sehr ausführlich und klar sind ... die Kommentierungen zur überörtlichen berufsausübungsgemeinschaft hervorzuheben. … Der Gesamteindruck des Werks ist nicht nur uneingeschränkt positiv zu bewerten; es hat auch ... seinen Praxistest bestanden. Bei den verschiedensten Ausschusssitzungen der letzten Monate lag es ... gut sichtbar neben dem Platz des Ausschussvorsitzenden ..."(RA Dr. Rudolf Ratzel, in: GesR - GesundheitsRecht, 2008, Issue 10, S. 557 f.) "… Das Werk besticht durch seinen systematischen Aufbau, der die Bearbeitung erleichtert. … Das Werk endet mit einem umfangreichen Stichwortverzeichnis. … Der gut strukturierte Aufbau der Kommentierungen der einzelnen Vorschriften ist sehr übersichtlich. Die hilfreichen Zwischenüberschriften ermöglichen dem Leser … ein rasches Auffinden des gesuchten Themas. … Die Autoren stellen mit klarer Sprache die schwierige … Rechtsmaterie … dar … Hierin liegen die Stärke dieses Kommentars und seine Verwendbarkeit in der Praxis. … Er ist daher uneingeschränkt zu empfehlen." (Karl Hartmannsgruber, in: ZMGR Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht, 2008, Issue 6, S. 350 f.) "… Bei der in Kommentarform erfolgenden Aufbereitung des Zulassungsrechts hat das Werk von Schallen … lange Zeit ein Quasi-Monopol für sich beanspruchen können. Diese Lage hat sich mit dem Erscheinen des Kommentars von Bäune/Meschke/Rothfuß verändert. Während Schallen gleichsam eine hoch komprimierte Kommentierungsdosis präsentiert, lassen Bäune/Meschke/Rothfuß ihrem Erläuterungswerkdeutlich mehr Raum. Das erlaubt ihnen, neben soliden Einzelkommentierungen, handbuchartige Problemvertiefungen. … Auch die … Veränderungen im Gefüge des Zulassungsrechts … werden präzise aufbereitet … Ohne diesen Kommentar wird sich das Zulassungsrecht künftig nicht mehr lege artis bearbeiten lassen." (Prof Dr. Stephan Rixen, in: Die Sozialgerichtsbarkeit, 2008, Issue 12, S. 752)