In zunehmendem Maße wird der einzelne Mensch im Völkerrecht durch die Staaten nicht mehr völlig mediatisiert. Zwar steht er völkerrechtlich nicht auf einer Stufe mit ihnen als originären Rechtssubjekten. Jedoch ist er Träger ganz bestimmter, ihm von den Staaten zugeordneter Rechte und Pflichten. Insoweit genießt er partielle Völkerrechtssubjektivität. Der vorliegende Band, der auf die im Wintersemester 2001/2002 erstmals durchgeführte neue Ringvorlesung "Forum Juris Internationalis" des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen zurückgeht, belegt, daß es sich hier um einen der dynamischsten Bereiche des Völkerrechts handelt. Die Beiträge zum konsularischen Schutz ausländischer Angeklagter, zum europäischen Grundrechtsschutz, zur Entschädigung von Zwangsarbeitern und zur Durchsetzung des humanitären Völkerrechts dokumentieren neue Entwicklungen und zeigen Perspektiven auf.
ist Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Eva Brems: The Approach of the European Court of Human Rights to Religion - Karin Oellers-Frahm: Die Entscheidung des IGH im Fall LaGrand - ein Markstein in der Rechtsprechung des IGH - Jörg Polakiewicz: Europäischer Menschenrechtsschutz zwischen Europarat und Europäischer Union - Philippe Mastronardi: Menschenwürde und kulturelle Bedingtheit des Rechts - Roland Bank: Die Leistungen an NS-Zwangsarbeiter durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" - Michael Bothe: Durchsetzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts - ein Paradigmenwechsel?