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Erwirbt ein großer Konzern ein Start-Up, das noch keine oder nur geringe Umsätze erzielt, aber ein großes Marktpotential birgt, kann sich dies negativ auf den Wettbewerb und die Konsumentenwohlfahrt auswirken. Der Fusionskontrolle bereiten diese potentiellen killer acquisitions Schwierigkeiten, da sie nach traditionellem Verständnis lediglich externes Unternehmenswachstum begrenzt und nur dann eingreift, wenn ein Zusammenschlussvorhaben geeignet ist, die Marktstruktur zu verändern. Wie müssen diese Grundsätze unter Berücksichtigung ihrer Bedeutung für das System des Wettbewerbsrechts angepasst werden, damit die Fusionskontrolle Zusammenschlüsse erfassen kann, die ihren Schutzzwecken zuwiderlaufen, ohne dabei jeden Austauschvertrag der Fusionskontrolle zu unterwerfen?
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen; Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; 2024 Promotion; Rechtsanwältin in Hamburg.
Einführung§ 1 Gegenstand der Untersuchung§ 2 Ziel der Untersuchung§ 3 Gang der UntersuchungTeil 1: Grundlegung§ 1 Einleitung§ 2 Schutzzwecke des Kartellrechts und der Fusionskontrolle§ 3 Paradigmen der Fusionskontrolle§ 4 Gesamtergebnis zu Teil 1Teil 2: Die fusionskontrollrechtliche Erfassung von Zusammenschlüssen mit Potentialen§ 1 Einleitung§ 2 Das Problem: killer acquisitions§ 3 Der Umgang mit killer acquisitions im Wettbewerbsrecht§ 4 Vereinbarkeit mit dem bestehenden System des Wettbewerbsrechts§ 5 Gesamtergebnis zu Teil 2Teil 3: Konsequenzen für die Anwendung der Fusionskontrollvorschriften§ 1 Einleitung§ 2 Formelle Fusionskontrolle§ 3 Materielle Fusionskontrolle§ 4 Gesamtergebnis zu Teil 3Schlussfolgerungen§ 1 Schlussfolgerungen aus Teil 1§ 2 Schlussfolgerungen aus Teil 2§ 3 Schlussfolgerungen aus Teil 3