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Die Europäische Union setzt zur Bewältigung der Klimakrise maßgeblich auf einen "nachhaltigen Kapitalmarkt". Mit verschiedenen Regelungsakten ist sie bemüht, das nachhaltigste Finanzsystem der Welt zu schaffen und Anleger dazu zu bewegen, die Umwelt und soziale Erwägungen in ihre Anlageentscheidungen einzubeziehen. Damit dieses Ziel realisiert werden kann, müssen die eingeführten Nachhaltigkeitsinformationspflichten eingehalten werden. Wirksame Sanktionen sind nötig, die dafür sorgen, dass kein Greenwashing durch die Finanzmarktteilnehmer betrieben wird. Jonas Gnauert untersucht am Beispiel der Offenlegungsverordnung, wie die nachhaltigkeitsbezogenen Informationspflichten in Deutschland durchgesetzt werden und ob das deutsche Anlegerschutzrecht zur Verhinderung von Greenwashing ausreicht. Insbesondere dem Lauterkeitsrecht kann für die Durchsetzung eine zentrale Bedeutung zukommen.
Geboren 1994; Studium der Rechtswissenschaften in München und Istanbul; 2019 Erstes Juristisches Staatsexamen; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Brandenburg; 2021 Zweites Juristisches Staatsexamen; 2024 Promotion (Würzburg); Rechtsanwalt in Berlin.
§ 1 EinleitungA. Anlass der UntersuchungB. Präzisierung des UntersuchungsgegenstandsC. Gang der Untersuchung§ 2 GrundlagenA. Nachhaltigkeit auf dem FinanzmarktB. Nachhaltigkeitsbezogenes Offenlegungsregime§ 3 Durchsetzung des OffenlegungsregimesA. Unionsrechtliche VorgabenB. Bestandsaufnahme der DurchsetzungC. Zivilrechtliche Haftung im GesamtrechtsgefügeD. Bedeutung für die weitere Untersuchung§ 4 Prospekthaftung gem. § 306 Abs. 1 KAGBA. Gegenstand der ProspekthaftungB. Anspruchsgläubiger und -schuldnerC. Grundzüge eines fehlerhaften ProspektsD. Fehlerhaftigkeit nachhaltigkeitsbezogener AngabenE. Nachhaltigkeitsinformationen als Angaben von wesentlicher BedeutungF. Weitere AnspruchsvoraussetzungenG. RechtsfolgeH. Ergebnis§ 5 Vertragliche und vertragsähnliche AnsprücheA. Bürgerlich-rechtliche ProspekthaftungB. Vertragliche Haftung gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB§ 6 Deliktische AnsprücheA. Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGBB. Haftung gem. § 823 Abs. 2 S. 1 BGBC. Haftung gem. § 826 BGBD. Kausalität, Schaden und RechtsfolgenE. Ergebnis§ 7 Haftung gem. § 9 Abs. 2 S. 1 UWGA. Kompatibilität mit dem KapitalmarktrechtB. Geschäftliche Handlung gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWGC. Weitere AnspruchsvoraussetzungenD. Ergebnis§ 8 Zusammenfassung und AusblickA. Zusammenfassung der wesentlichen ErkenntnisseB. Bewertung und Ausblick