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Das deutsche Zivilrecht folgt bislang dem Grundsatz der absoluten Geschäftsunfähigkeit: Eine Person ist entweder voll geschäftsfähig oder geschäftsunfähig. Dieses starre Konzept wird den tatsächlichen kognitiven Fähigkeiten vieler Betroffener - insbesondere von Menschen mit Demenz - nicht gerecht. Silvia Deuring zeigt auf, dass daraus erhebliche Schutzlücken entstehen, weil Personen, die einfache Geschäfte verstehen, aber bei komplexeren überfordert sind, vom Schutz des § 104 Nr. 2 BGB nicht erfasst werden. Sie entwickelt daher ein relatives Verständnis der Geschäftsunfähigkeit: Geschäftsfähigkeit soll sich nach dem Verständnis des konkreten Rechtsgeschäfts richten. Eine Person kann somit für bestimmte Geschäfte geschäftsfähig, für andere hingegen geschäftsunfähig sein. Dieses Modell, das sich an den Lösungen in Österreich und der Schweiz orientiert, trägt dem Prinzip der individuellen Autonomie besser Rechnung. Zugleich kritisiert die Autorin die strikte Nichtigkeitsfolge des § 105 Abs. 1 BGB. Sie verstößt gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot und ignoriert das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Stattdessen wird ein Zustimmungsmodell vorgeschlagen, das Rechtsgeschäfte mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und Vertreterinnen ermöglicht. Schließlich zieht die Autorin Parallelen zu § 829 BGB und zeigt auf, dass in Ausnahmefällen eine begrenzte Haftung geschäftsunfähiger Personen sachgerecht sein kann - als Ausdruck einer verantworteten Selbstbestimmung.
Geboren 1990; 2019 Promotion (Mannheim, Paris 1 Panthéon-Sorbonne); 2024 Habilitation (LMU München); Privatdozentin an der Ludwig-Maximilians-Universität, München.
1. Kapitel: Einleitung 2. Kapitel: Verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher RahmenA. Die PrivatautonomieI. BegriffII. Funktion III. Formale und materiale Selbstbestimmung B. Geschäftsunfähigkeitsregelungen und Verfassung I. Privatautonomie als verfassungsrechtliche Gewährleistung II. Privatautonomie in Grundrechten III. Geschäftsunfähigkeitsregelungen als rechtfertigungsbedürftige GrundrechtseingriffeIV. ZwischenergebnisC. Geschäftsunfähigkeitsregelungen und völkerrechtliche VereinbarungenI. Anforderungen der EMRKII. Anforderungen der UN-BehindertenrechtskonventionIII. Zwischenergebnis3. Kapitel: Reformfragen auf TatbestandsebeneA. Der Anwendungsbereich von § 104 Nr. 2 BGBI. AuslegungII. Bewertung B. Ergänzende Schutzkonzepte des deutschen PrivatrechtsI. Die Betreuung, §§ 1814 ff. BGB II. Instrumente der InhaltskontrolleIII. Schutzinstrumente bei Unkenntnis und FehlvorstellungIV. Schutzinstrumente bei unlauterer Willensbeeinflussung durch aktives Tun V. MitteilungspflichtenVI. WiderrufsrechteVII. Ausübungskontrolle, § 242 BGB C. Rechtsvergleichende Betrachtung: Geschäftsunfähigkeitsregelungen im AuslandI. Die „partielle Geschäftsfähigkeit" im österreichischen RechtII. Die relative Geschäftsfähigkeit im Schweizer RechtD. Parallele zur EinwilligungsfähigkeitI. Die Teilfähigkeiten der EinwilligungsfähigkeitII. Relativität der EinwilligungsfähigkeitIII. Bedeutung des RechtssicherheitsargumentsE. ErgebnisI. Anerkennung einer relativen GeschäftsfähigkeitII. Durch die relative Geschäftsfähigkeit berührte InteressenIII. Relative Geschäftsfähigkeit de lege lata oder de lege ferenda4. Kapitel: Reformfragen auf RechtsfolgenebeneA. EinführungI. NichtigkeitII. AusnahmenIII. ZwischenfazitB. Schutz und Selbstbestimmung des Geschäftsunfähigen: Verfügbarkeit milderer Mittel bei gleicher SchutzwirkungI. Wirksamkeitsfiktion des gesamten VertragsII. ZustimmungsmodellIII. AnfechtungsmodellIV. ErgebnisC. Verkehrsschutz: Schadensersatzlösung I. Rückforderungsansprüche bei VertragsnichtigkeitII. Schadensersatzhaftung Geschäftsunfähiger im deutschen RechtIII. Schadensersatzhaftung Geschäftsunfähiger in ausländischen RechtsordnungenIV. Ergebnis5. Kapitel: Ergebnisse und FormulierungsvorschlägeA. ErgebnisseB. Neugestaltung der rechtlichen Handlungsfähigkeit Geschäftsunfähiger: Formulierungsvorschläge