Recht haben und Recht bekommen sind auch im Verwaltungsrecht zwei sehr unterschiedliche Dinge. Anders als im Zivilprozess kann die praktische Beweisbarkeit von Ansprüchen nicht in den Bereich der Parteienverantwortung geschoben werden. Denn der gesetzlich geregelte Untersuchungsgrundsatz verpflichtet dem Grunde nach die verfahrensführende Behörde bzw. das erkennende Gericht dazu, den Tatsachenstoff eines Verfahrens zu ermitteln. Pia Wirtz untersucht die Folgen der Unaufklärbarkeit von Tatsachen in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Zugleich beschäftigt sie sich mit der Verteilung der Verantwortung für die Beibringung des Tatsachenstoffes unter dem Untersuchungsgrundsatz und implementiert unter Berücksichtigung aktueller tatsächlicher Entwicklungen im Beweislastsystem den Begriff der "formellen Mitwirkungslast".
Geboren 1996; Studium der Rechtswissenschaften in Münster; 2020 Erste juristische Prüfung; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach.
EinführungA. Gang der UntersuchungB. BegrifflichkeitenErster Teil: Der Untersuchungsgrundsatz als Ausgangspunkt für Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessA. Unterscheidungskriterium zu anderen VerfahrensartenB. Sinn und Zweck des UntersuchungsgrundsatzesC. Inhalt und Umfang des UntersuchungsgrundsatzesZweiter Teil: Materielle Beweislasten im Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessA. Heranziehung der allgemeinen Regeln des Zivilrechts zur Verteilung der materiellen BeweislastB. Die Grundsätze der Verteilung der materiellen Beweislast im Öffentlichen RechtC. Die Beweislastumkehr im Öffentlichen RechtD. Exkurs: Das Zusammenspiel von exekutiven Beurteilungsspielräumen und Einschätzungsprärogativen und der materiellen BeweislastDritter Teil: Formelle Beweislasten in Verfahren mit UntersuchungsgrundsatzA. Generelle Unvereinbarkeit formeller Beweislasten mit dem Untersuchungsgrundsatz?B. Grenzen, Aufweichungen und Modifikationen des "reinen" UntersuchungsgrundsatzesC. Formelle Beweislasten im System des UntersuchungsgrundsatzesD. Exkurs: Vorläufiger RechtsschutzSchluss