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Karin Hummel untersucht, welche Sorgfaltsanforderungen das Bundeskartellamt in der Zusammenschlusskontrolle, im Kartellbußgeldverfahren und beim Umgang mit vertraulichen Informationen eines Hinweisgebers erfüllen muss, um einen Verschuldensvorwurf und damit auch eine Schadensersatzhaftung vermeiden zu können.
Amtshaftung im deutschen Recht und im EU-Recht.- Verschuldenshaftung nach § 839 BGB iVm Art. 34 GG im Kartellrecht.- Ersatzfähigkeit und Kausalität typischer Schadensfolgen.