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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule fr Oekonomie & Management gemeinntzige GmbH, Hochschulleitung Essen frher Fachhochschule, Veranstaltung: Personalmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: I Allgemeine Grundlagen
I.1 Personenkreis
Im Kndigungsschutzgesetz bezieht sich die Schutzfunktion grundstzlich auf alle Arbeitnehmer.
Der Begriff des Arbeitnehmers ist im Gesetz jedoch nicht genau definiert,
sodass hierfr auf allgemeine arbeitsrechtliche Grundstze, insbesondere der Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts zurckgegriffen wird. Hiernach werden als Arbeitnehmer
diejenigen bezeichnet, welche im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation
und in persnlicher Abhngigkeit Dienstleistungen erbringen.
Dabei
ist nicht relevant, wie Vertragsinhalte formuliert sind, sondern vielmehr die tatschliche
Durchfhrung der Vertragsinhalte.
I.2 Betriebsbezug
Fr den Geltungsbereich des Kndigungsschutzgesetzes kommen Betriebe, Unternehmen
und Konzerne in Betracht; auch wenn letztere nicht namentlich erwhnt werden.
Fr Kleinbetriebe gilt das Kndigungsschutzgesetz allerdings nicht. Unter einem
Kleinbetrieb" versteht man nach aktuellem Recht gem 23 KSchG Betriebe und
Verwaltungen, die in der Regel weniger als zehn Arbeitnehmer beschftigen. Damit
wird den Kleinbetrieben ein Privileg eingerumt, da diese weniger leistungsfhig sind
und grere Flexibilitt bentigen, um Arbeitsverhltnisse zu beenden.
Es greift jedoch eine Sonderregelung fr Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhltnis bereits
vor dem 01.01.2004 bestanden hat. Hier gilt der alte Schwellenwert von 5 Arbeitnehmern.
Dies fhrt dazu, dass es bei Betrieben mit 5 bis 9 Arbeitnehmern zu einer zwei
Klassen-Aufteilung" kommt. Wird ein weiterer Arbeitnehmer beschftigt und wchst
der Personalbestand dadurch auf z.B. 8 Arbeitnehmer, so greift fr diesen Arbeitnehmer
nicht das Kndigungsschutzgesetz. Alle anderen Arbeitnehmer genieen jedoch den
Sc
I.1 Personenkreis
Im Kndigungsschutzgesetz bezieht sich die Schutzfunktion grundstzlich auf alle Arbeitnehmer.
Der Begriff des Arbeitnehmers ist im Gesetz jedoch nicht genau definiert,
sodass hierfr auf allgemeine arbeitsrechtliche Grundstze, insbesondere der Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts zurckgegriffen wird. Hiernach werden als Arbeitnehmer
diejenigen bezeichnet, welche im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation
und in persnlicher Abhngigkeit Dienstleistungen erbringen.
Dabei
ist nicht relevant, wie Vertragsinhalte formuliert sind, sondern vielmehr die tatschliche
Durchfhrung der Vertragsinhalte.
I.2 Betriebsbezug
Fr den Geltungsbereich des Kndigungsschutzgesetzes kommen Betriebe, Unternehmen
und Konzerne in Betracht; auch wenn letztere nicht namentlich erwhnt werden.
Fr Kleinbetriebe gilt das Kndigungsschutzgesetz allerdings nicht. Unter einem
Kleinbetrieb" versteht man nach aktuellem Recht gem 23 KSchG Betriebe und
Verwaltungen, die in der Regel weniger als zehn Arbeitnehmer beschftigen. Damit
wird den Kleinbetrieben ein Privileg eingerumt, da diese weniger leistungsfhig sind
und grere Flexibilitt bentigen, um Arbeitsverhltnisse zu beenden.
Es greift jedoch eine Sonderregelung fr Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhltnis bereits
vor dem 01.01.2004 bestanden hat. Hier gilt der alte Schwellenwert von 5 Arbeitnehmern.
Dies fhrt dazu, dass es bei Betrieben mit 5 bis 9 Arbeitnehmern zu einer zwei
Klassen-Aufteilung" kommt. Wird ein weiterer Arbeitnehmer beschftigt und wchst
der Personalbestand dadurch auf z.B. 8 Arbeitnehmer, so greift fr diesen Arbeitnehmer
nicht das Kndigungsschutzgesetz. Alle anderen Arbeitnehmer genieen jedoch den
Sc
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783640376360
- Språk: Tyska
- Antal sidor: 28
- Utgivningsdatum: 2009-07-18
- Förlag: Grin Publishing