Vorgeführt worden sind wenige Beispiele von den Erkenntnissen, die der Autor aufgrund seiner gründlichen, minutiösen Detailarbeiten gewonnen hat. Die Ergebnisse sind solide und, selbst wenn sie nicht durchweg spektakulär sein könnten, überzeugend. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Begriffe ‚Wissen‘ und ‚Ordnung‘ wohl nicht nur für die künftige Forschung der Geschichte des kanonischen Rechts aufschlussreich sein, sondern auch die Teilnahme der historischen Kanonistik an der interdisziplinären Zusammenarbeit fruchtbar machen werden. Als Beispiel sei hier auf die interdisziplinäre Glossenforschung abgehoben, welche die Glossierung als ein verschiedenen Kulturen gemeinsames Phänomen betrachtet.Tatsushi Genka, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Kanonistische Abteilung | Volume 106, Issue 1, 2020, https://doi.org/10.1515/zrgk-2020-0019