Verletzungen des internationalen Kulturguterschutzes fuhren zu volkerrechtlichen Haftungsanspruchen - Raub- und Beutekunst aus dem Zweiten Weltkrieg etwa muss zuruckgegeben werden. Auch die Sprengung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan, der Bau der Waldschlochenbrucke in Dresden und der illegale Kunsthandels haben haftungsrechtliche Folgen.