Reichsgesetz Betreffend Die Unterstützung Von Familien Der Zu Friedensübungen Einberufenen Mannschaften
Vom 10. Mai 1892 Nebst Der Bundesraths-Instruktion Vom 2. Juni 1892. Textausgabe Mit Anmerkungen Aus Den Preussischen Ausführgs-Vorschriften Und Eine Tabelle Über Die Zu Zahlenden Unterstützgsbeträge