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Internetquellen spielen in der Praxis der deutschen Zivilgerichte eine wichtige Rolle. Dem widerspricht Georg Haas anhand einer umfassenden Auslegung der Vorschrift und zeigt auf, dass die Berücksichtigung von Internetquellen grundsätzlich im Rahmen des Beweisverfahrens zu erfolgen hat.
Georg Alexander Haas ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.
Internetquellen in der Praxis.- Berücksichtigung von Internetquellen.- Selbstständige Internetrecherche des Gerichts.- Rechtsvergleich mit dem US-amerikanischen Zivilprozessrecht.