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Die Abbildung von Vermgensgegenstnden im Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften whrend des Insolvenzverfahrens
Marion Kneisle-Hasenknopf
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Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 3,0, FernUniversitt Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: BWL, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Am 1.1.1999 ist die neue Insolvenzordnung in Kraft getreten. Das neue Gesetz lst die Konkursordnung und die Vergleichsordnung in den alten und die Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundeslndern ab.
Die Ziele der Insolvenzordnung sind dabei weitreichender als die der Konkursordnung. Nach 3 Abs. 1 KO war vorrangiges Ziel der KO die Glubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, mit dem Ergebnis das noch vorhandene Vermgen zu zerschlagen. Neben der gemeinschaftlichen Glubigerbefriedigung steht nach 1 InsO nun auch die Sanierung des Schuldners auf Basis eines Insolvenzplanes im Vordergrund. Bereits nach der KO wurde der Ansatz von Vermgensgegenstnden in der Konkurserffnungsbilanz und im laufenden Verfahren, das sich durchaus ber mehrere Abrechnungszeitrume erstrecken konnte, mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Dies wird nach Einfhrung der InsO bestehen bleiben, insbesondere durch die Einfhrung der zustzlichen Zielsetzung, nmlich der Sanierung des Schuldners zwecks Aufrechterhaltung seiner bisherigen unternehmerischen Ttigkeit.
Gang der Untersuchung:
In der vorliegenden Arbeit wird insbesondere aufgezeigt, da das zur Zeit geltende Handelsrecht fr die Bilanzierung insolventer Unternehmen (insbesondere im Zerschlagungsfalle) nicht ausreicht, die Ziele der neuen Insolvenzordnung zu verfolgen. Zur Lsung des Problems ist die Betrachtung der Abbildung von Vermgensgegenstnden im Rahmen der Bilanzierung erforderlich. Dabei wird Abbildung verstanden als Ansatz, Gliederung und Bewertung von Vermgensgegenstnden im Jahresabschlu der Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschlu setzt sich gem 242 Abs. 2 HBG aus Bilanz und GuV-Rechnung zusammen. Ausschlielich bezogen auf Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschlu nach 264 Abs. 1 HGB um einen Anhang e
Am 1.1.1999 ist die neue Insolvenzordnung in Kraft getreten. Das neue Gesetz lst die Konkursordnung und die Vergleichsordnung in den alten und die Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundeslndern ab.
Die Ziele der Insolvenzordnung sind dabei weitreichender als die der Konkursordnung. Nach 3 Abs. 1 KO war vorrangiges Ziel der KO die Glubiger gemeinschaftlich zu befriedigen, mit dem Ergebnis das noch vorhandene Vermgen zu zerschlagen. Neben der gemeinschaftlichen Glubigerbefriedigung steht nach 1 InsO nun auch die Sanierung des Schuldners auf Basis eines Insolvenzplanes im Vordergrund. Bereits nach der KO wurde der Ansatz von Vermgensgegenstnden in der Konkurserffnungsbilanz und im laufenden Verfahren, das sich durchaus ber mehrere Abrechnungszeitrume erstrecken konnte, mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert. Dies wird nach Einfhrung der InsO bestehen bleiben, insbesondere durch die Einfhrung der zustzlichen Zielsetzung, nmlich der Sanierung des Schuldners zwecks Aufrechterhaltung seiner bisherigen unternehmerischen Ttigkeit.
Gang der Untersuchung:
In der vorliegenden Arbeit wird insbesondere aufgezeigt, da das zur Zeit geltende Handelsrecht fr die Bilanzierung insolventer Unternehmen (insbesondere im Zerschlagungsfalle) nicht ausreicht, die Ziele der neuen Insolvenzordnung zu verfolgen. Zur Lsung des Problems ist die Betrachtung der Abbildung von Vermgensgegenstnden im Rahmen der Bilanzierung erforderlich. Dabei wird Abbildung verstanden als Ansatz, Gliederung und Bewertung von Vermgensgegenstnden im Jahresabschlu der Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschlu setzt sich gem 242 Abs. 2 HBG aus Bilanz und GuV-Rechnung zusammen. Ausschlielich bezogen auf Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschlu nach 264 Abs. 1 HGB um einen Anhang e
- Format: Pocket/Paperback
- ISBN: 9783838646671
- Språk: Engelska
- Antal sidor: 108
- Utgivningsdatum: 2001-10-01
- Förlag: Diplom.de